REACh
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
Ziel der sog. REACH-Verordnung EG/1907/2006 v. 30.12.2006 ist gem. Art. 1, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren, sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern. Die Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen müssen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist neben weiteren Voraussetzungen dann eröffnet, wenn ein Stoff in einer Menge von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr enthalten ist. PFARR ist im Sinne der Verordnung überwiegend ein „nachgeschalteter Anwender“, nicht aber Hersteller oder Importeur von Erzeugnissen. Infolge dessen haben wir von unseren Lieferanten die Bestätigung eingeholt, dass betroffene Stoffe vorregistriert bzw. innerhalb der gesetzlichen Fristen registriert werden. Zur Sicherstellung, dass unsere Materialien weiterhin verfügbar sind, haben wir betroffene Produkte ebenfalls vorregistriert. Soweit erforderlich, werden wir diese innerhalb der gesetzlichen Übergangsfristen vollständig registrieren.
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